Vereinsstander SC Seddin e.V.
SC Seddin e.V. Gegründet 1913

1) Monatliche Mitgliedsbeiträge zzgl. Verbandsbeiträge

1.1. Ordentliche Mitglieder22,00 €
1.2. Fördernde Mitglieder15,00 €
1.3. Azubis, Studenten11,00 €
1.4. Schüler ohne eigenes Einkommen7,00 €
1.5. Sonderbeitragauf MV-Beschluss
1.6. Verbandsbeiträge werden als Verbandsbeitrag weitergegeben.

2) Aufnahmegebühr bei Neuaufnahmen

2.1. Ordentliche Mitglieder250,00 €
2.2. Azubis, Schüler und Studenten0,00 € (gebührenfrei)

3) Monatliche Bootsstandmieten

3.1. Alle Boote (Länge des Bootes in m x Faktor)2,90 €
3.2. Bei genehmigter Sommereinlagerung an Land (Faktor)4,00 €

4) Sonstige Gebühren

4.1. Monatliche Segelkojennutzung pro m³ (im Gartenhaus)0,55 €
4.1.2 Monatliche Segelkojennutzung pro m³ (im Haupthaus)0,70 €
4.2. Monatliche Schranknutzung (alle Schränke) pro Schrank1,50 €
4.3. Jährliche Kostenpauschale für alle Boote (Länge je angef. Meter x 3,60 €)nach Länge
4.4.1 Übernachtungsgebühr Nichtmitglieder (außer Regattasegler) auf Boot / Koje je Nacht2,00 €
4.4.2 Nutzung des Zimmers 3, inkl. Bettwäsche je Nacht10,00 €
4.5.1 Parkgebühr PKW je Tag (nach Genehmigung durch Vorstand)5,00 €
4.5.2 Parkgebühr Krad je Tag (nach Genehmigung durch Vorstand)3,00 €
4.6. Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden (je Stunde)25,00 € / h
4.7. Elektroenergieverbrauchnach Zähler u. Tagespreis
4.8. Jährliche Verzehrpauschale (nur ordentl. Erwachsene Mitglieder/Ehrenmitglieder)siehe Festlegungen

5) Gastlieger (inkl. MwSt)

5.1 Gaststände (außer Regattasegler) pro Tag, je angef. m Bootslänge2,00 €
5.1.2 Kleine Wasserkutschen je Tag (inkl. Strom für Batterieladen)15,00 €
5.1.3 Große Wasserkutschen je Tag (inkl. Strom für Batterieladen)25,00 €
5.1.4 Floßboote mit E-Antrieb je Tag, je angef. m (inkl. Strom für Batterieladen)4,00 €
5.1.5 pro Person je Tag (inkl. Strom + Wasser + Müll + WC + WLAN)2,00 €
Ein Kinder- und Jugendboot ist bei entsprechender Nutzung frei.
5.2.1 Dauerlieger Sommermonate (über 4 Wochen): Für 30 Tage – je angef. m Bootslänge30,00 € + MwSt
5.2.2 Dauerlieger Wintermonate (über 4 Wochen): Für 30 Tage – je angef. m Bootslänge30,00 € + MwSt
5.2.3 Auf- bzw. Abslippen bis maximal 500 kg über die Rampe30,00 €
5.2.4 Größere Boote bei Benutzung der Slipanlage50,00 €
5.2.5 Elektroenergieverbrauch Dauerliegernach Zähler u. Tagespreis

6) Nutzung Vereinsboote (für erwachsene ordentliche Mitglieder)

6.1. Tagescharter10,00 €
6.2. Wochencharter30,00 €
6.3. Monatscharter60,00 €

Grundsätzliche Festlegungen zur Gebührenordnung


  1. Die Zahlung aller Gebühren erfolgt bis zum 30.06. des laufenden Jahres.
  2. Änderungen, die rechnungsrelevant sein könnten (z. B. Winterlagerung des Bootes, Veränderung der Einkommenssituation von Auszubildenden oder Studenten, Adressänderungen etc.), bitte rechtzeitig per E-Mail an buchhaltung@sc-seddin.de mitteilen.
  3. Für verspätete Zahlungen der Gebühren ist ein Säumniszuschlag in Höhe von 10% ab dem 30. Tag der Fälligkeit zu zahlen.
  4. Die Aufnahmegebühr ist bei Aufnahme der Mitglieder fällig. Abweichende Regelungen gelten nur nach Absprache mit dem Vorstand. Bei Nichtaufnahme oder Austritt während der 2-jährigen Probezeit erfolgt keine Rückerstattung der eingezahlten Aufnahmegebühr.
  5. Es werden keine Aufnahmegebühren für Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen erhoben.
  6. Bei sozialen Härtefällen oder sonstigen wesentlichen finanziellen Problemen ist der Vorstand zur Klärung bzw. Schaffung von vorübergehenden Zahlungsvereinbarungen zur Sicherung der Zahlung der Gebühren berechtigt.
  7. Gesetzliche bzw. verbandsrechtliche Erhöhungen von Beiträgen werden mit ihrer Verbindlichkeit auf die Mitglieder umgelegt. Alle anderen Veränderungen bedürfen der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
  8. Sonderbeiträge sind zu begründen und in Schriftform anzumelden. Diese können nur nach Beratung auf der Mitgliederversammlung und auf deren Beschluss erhoben werden. Für das Jahr 2024 wird kein Sonderbeitrag erhoben.
  9. Die Verzehrpauschale wird ab dem 01.01.2024 ausgesetzt.
  10. Gastlieger zahlen beim Hafenmeister, sobald ihr Boot im Hafen festgemacht hat.
  11. Dauerlieger erhalten vom Schatzmeister eine Rechnung und überweisen den Rechnungsbetrag sofort.

Hintergrundkarte: © OpenStreetMap-Mitwirkende